Steuer

Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer

Swetlana Hempel
Steuerberaterin

Zur eindeutigen Identifizierung wird jedem Unternehmen bzw. Unternehmer durch das Bundeszentralamt für Steuern die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) stufenweise ohne Antragstellung ab November 2024 zugeteilt. Die W-IdNr. bleibt für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit bestehen und ändert sich nicht. Dies gilt auch bei Adress- oder Namensänderung. Die Identifikationsnummer, Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bleiben neben der W-IdNr. bestehen.

Die W-IdNr. entspricht in ihrem Aufbau der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Zusätzlich wird die W-IdNr. um ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal ergänzt. Wichtig ist, dass die W-IdNr. die Umsatzsteuer-ID Nummer nicht ersetzt.

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Swetlana Hempel
Steuerberaterin
Die Kanzlei Gehrlein & Kollegen hat mir bei meinem Arbeitsrechtsfall sehr geholfen. Sie waren professionell und effizient in ihrer Beratung.

Max Mustermann

Geschäftsführer, ABC GmbH

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