MIT UNS SIND SIE GUT BERATEN!

Steuerberatung

Profitieren Sie von unserer Kompetenz in Sachen Steuerberatung. Wir sind immer auf dem aktuellen Wissensstand und kennen alle Details des Steuer- und Abgabenrechts. Durch unsere langjährige Erfahrung sind wir Ihr Ansprechpartner für alle steuerlichen Fragen und Angelegenheiten und unterstützen Sie bei der Planung Ihrer Unternehmenszukunft.

UNSERE STEUERSPEZIALISTEN BERATEN SIE GERNE

Tätigkeitsfelder im Überblick

Seit vielen Jahren beraten wir von Gehrlein & Kollegen für andere Steuerberatungskanzleien deren Mandanten in allen juristischen Fragen. Sollten Sie also einmal ein Anliegen eines Mandanten nicht abdecken können, so stehen wir Ihnen zur Seite.

Das Steuerrecht wird auch in Zukunft sicher nicht einfacher werden. Die Regelungswut und vor allem der Finanzbedarf unseres Staates sind einfach zu groß.

Umso wichtiger ist, dass Unternehmer sich auf ihren Steuerberater verlassen können. Durch permanente Fortbildung sind die Mitarbeiter in unserem Team auf dem neuesten Stand und können so Ihre steuerliche Situation optimieren.

Wir beraten zur optimalen Rechtsform, treffen Vorsorge für mögliche Krisen und sichern mit Ihnen langfristig die Zukunft Ihres Unternehmens. Als kostenlosen Service bieten wir unseren Mandanten zum Jahresende eine steuerliche Hochrechnung. Damit sind die steuerlichen Belastungen planbar und Sie können bei Bedarf noch rechtzeitig reagieren.

Profitieren können Sie auf Ihren Wunsch auch von der engen Zusammenarbeit der Experten in den Bereichen Recht, Unternehmen und IT sowie unserer internationalen Tätigkeit.

Steuerdeklaration

Die Steuerdeklaration beinhaltet die Übermittlung finanzieller Informationen an die Finanzbehörden für die Steuererklärung. Sie erfasst Einkünfte, Abzüge und Sonderausgaben, um die Steuerlast zu berechnen. Eine präzise Steuerdeklaration ermöglicht die Nutzung von Steuervorteilen und verhindert rechtliche Probleme.

Finanzbuchführung

Die Finanzbuchführung ist ein wesentlicher Bestandteil des Rechnungswesens eines Unternehmens und dokumentiert alle finanziellen Transaktionen. Sie bietet einen detaillierten Überblick über Einnahmen, Ausgaben, Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Diese Informationen sind entscheidend für den Jahresabschluss, die Steuerbewertung und wichtige Geschäftsentscheidungen.

Lohnbuchführung

Die Lohnbuchführung verwaltet und rechnet Mitarbeitergehälter ab, inklusive Zeit- und Lohnberechnung sowie Steuer- und Sozialabgaben. Sie ist gesetzlich notwendig und wichtig für Mitarbeiterzufriedenheit und betriebliche Effizienz. Fachwissen und Sorgfalt sind aufgrund ständiger Gesetzesänderungen erforderlich.

Holding Strukturen

Unternehmer, die sich über Jahre hinweg beteiligen, stehen oft vor dem Problem eines unübersichtlichen "Wildwuchses" an Beteiligungen. Dies führt zu einer zunehmend komplexen Vermögenssituation. Eine Holding kann in solchen Fällen dem Unternehmensvermögen eine klare und übersichtliche Struktur verleihen.

Privatpersonen

Die steigende Komplexität steuerlicher Regelungen für Privatpersonen, besonders bei haushaltsnahen Dienstleistungen und dem Alterseinkünftegesetz, verstärkt den Beratungsbedarf zu Themen wie Altersarmut. Die enge Kooperation mit der auf diesen Bereich spezialisierten Gehrlein & Kollegen VermögensberatungsGmbH ist daher unerlässlich.

Kapitalgesellschaften

GmbH und AG sind die Hauptformen deutscher Kapitalgesellschaften, deren Gewinne der Körperschaft- und Gewerbesteuer unterliegen, mit teilweiser Zusatzbesteuerung der Gewinnausschüttungen. Aufgrund komplexer Gestaltungsmöglichkeiten ist oft umfassende Rechts- und Steuerberatung erforderlich.

Unternehmensnachfolge

Unternehmer sollten frühzeitig eine Nachfolgeregelung planen, da dies am Ende ihrer Karriere entscheidend ist. Der Generationswechsel in mittelständischen Unternehmen ist herausfordernd. Ein ausgewogenes Konzept, das Unternehmens- und persönliche Interessen berücksichtigt, ist für den Erfolg unerlässlich.

Personengesellschaften

Personengesellschaften wie GbR, OHG, KG und GmbH & Co. KG zahlen Einkommensteuer auf Gewinne und können Privat- in Betriebsvermögen umwandeln. Die GmbH & Co. KG verbindet steuerliche Vorteile mit Haftungsbeschränkung, benötigt jedoch sorgfältige Vertragsgestaltung. Eine enge Kooperation zwischen Steuer- und Rechtsberatung ist bei diesen Gesellschaftsformen wichtig.

Einzelunternehmen

Einzelunternehmen unterliegen der Einkommensteuer und können zwischen Einnahme-Überschuss-Rechnung und Bilanzierung wählen. Trotz steuerlicher Vorteile durch Gewerbesteueranrechnung und Freibeträge ist die Haftungsfrage wichtig. Unsere Kanzlei berät umfassend, da eine Fokussierung auf Steuern allein im Krisenfall riskant sein kann.

Umwandlung

Das Umwandlungssteuergesetz regelt, aufbauend auf dem Umwandlungsgesetz, die steuerlichen Folgen von Umwandlung, Verschmelzung, Einbringung.

Erb- & Schenkungssteuer

In Deutschland wird die Erbschaftsteuer als Erbanfallsteuer erhoben, welche die Bereicherung des Einzelnen durch Erbe, Vermächtnis oder Pflichtteil besteuert.

Webshops

Von der professionellen Buchung von Amazon Rechnungen über passende Schnittstellen für Ihren Onlineshop bis hin zur Abwicklung Ihrer Finanzbuchhaltung über DATEV.

Zoll Angelegenheiten

Zwischen der Europäischen Union und vielen Drittstaaten gibt es Freihandelsabkommen und Vereinbarungen über Zollvergünstigungen. Auch die richtige Wareneinreihung in den Zolltarif und die Bestimmung des Zollwerts sind von erheblicher Bedeutung für die Höhe des Zollbetrags.

Holding Strukturen

Viele Unternehmer, die sich über Jahre unternehmerisch beteiligen, kennen das: Mit der Zeit besteht das Risiko eines Wildwuchses an Beteiligungen und die Vermögenssituation wird zunehmend unübersichtlich. Eine Holding gibt dem Unternehmensvermögen eine klare Struktur.

Mahnwesen und Inkasso

Wir betreuen Sie innerhalb des Mahnverfahrens von A bis Z, von der Erstprüfung Ihrer Daten über die Zustellung des Mahn- und Vollstreckungsbescheides bis hin zur Zwangsvollstreckung.

FAQs

Häufig gestellte Fragen.

Einzelunternehmen

Bei Einzelunternehmen, die sowohl im Bereich der freiberuflichen und gewerblichen Tätigkeit angesiedelt sind, überwiegen schon zahlenmäßig die anderen Rechtsformen.

Im Unterschied zu Kapitalgesellschaften unterliegen diese der Einkommensteuer. In vielen Fällen kann hierbei bei der Wahl der Ermittlung des Gewinns zwischen der Einnahme-Überschuss-Rechnung und der Bilanzierung gewählt werden.

Durch die Anrechnung von Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer und eines Freibetrages bei der Gewerbesteuer kann diese Gesellschaftsform durchaus von steuerlichem Vorteil sein.

Aufgrund der Haftungsproblematik sollte aber immer die Rechtsformwahl auch unter zivilrechtlichen Gesichtspunkten geprüft werden.

In unserer Kanzlei mit der umfassenden Beratung werden alle Vor- und Nachteile abgewogen, da die Fokussierung allein auf die Steuern im Krisenfalle (Tod, Scheidung, Krankheit, Insolvenz, Gewährleistung, u.s.w) zum Verlust des gesamten Vermögens führen kann.

Kapitalgesellschaften

Die bekanntesten Kapitalgesellschaften sind die GmbH und die AG, wobei die „kleine“ AG durchaus eine Alternative zur GmbH sein kann.

Steuerlich ist zu beachten, dass der Gewinn der Kapitalgesellschaft der Körperschaft- und der Gewerbesteuer unterliegt und im Unterschied zu der Einkommensteuer keine Anrechnungsmöglichkeiten der Gewerbesteuer auf die Körperschaftsteuer vorhanden sind.

Die Ausschüttungen des Gewinns an die Gesellschafter werden dann zusätzlich zum Teil versteuert.

Bei Kapitalgesellschaften gibt es vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten und daher in der Regel ein erhöhter Beratungsbedarf.

Gesellschaftsrechtliche und zivilrechtliche Regeln bedürfen der Abstimmung mit steuerrechtlicher Gestaltung, weshalb auch hier es unabdingbar ist, dass Rechts- und Steuerberatung Hand in Hand arbeiten.

Personengesellschaften

Die Personengesellschaft kann in vielfacher Ausprägung ( GbR, OHG, KG, GmbH & Co, KG, u.s.w) gestaltet werden.. Grundsätzlich unterliegen die Gewinne bei den Gesellschaftern der Einkommensteuer, so dass die steuerlichen Vergünstigungen bei der Gewerbesteuer auch hier gelten.Steuerlich von erheblicher Bedeutung ist hierbei, dass auch zivilrechtliches „Privat“vermögen, steuerrechtliches Betriebsvermögen werden kann.

Da mit der GmbH & Co. KG die steuerlichen Vorteile der Einkommensteuer und die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung vereint werden können, ist diese von besonderer Bedeutung.

Im Vergleich zur GmbH ist die GmbH & Co, KG flexibler.
Bei der Ausgestaltung der Gesellschaft dürfen die steuerlichen Gesichtspunkte aber nicht überbewertet werden.
Insbesondere wenn mehrere Gesellschafter vorhanden sind, dann muss der Gesellschaftsvertrag im Hinblick auf Problemsituationen (eigene Scheidung oder die eines Mitgesellschafter, eigner Tod oder der eines Mitgesellschafters, Kündigungsmöglichkeit mit der Regelung der Wertfindung und Auszahlung, „Lustlosigkeit“ eines Gesellschafters) perfekt ausgearbeitet sein.
Eine Personengesellschaft ist durch die Personen geprägt, insbesondere wenn diese Aktiv mitarbeiten, aus diesem Grund ist es dort wie bei einer Ehe.

Am Anfang lieben sich alle. Im Verlauf gibt es aber Höhen und Tiefen und manchmal auch Trennung.Es ist daher unabdingbar, dass Steuer- und Rechtsberatung Hand in Hand arbeiten.

Privatpersonen

Entgegen der politischen Absichtserklärung, werden die steuerlichen Rahmenbedingungen für Privatpersonen immer komplexer.
Als Beispiele seien nur haushaltsnahe Dienstleistungen oder das Alterseinkünftegesetz genannt.
Hinzu kommt, dass die Finanzverwaltung immer mehr einen gläsernen Bürger verwaltet.
Aus diesen Gründen steigt der Beratungsbedarf, insbesondere im Hinblick auf das Alterseinkünftegesetz und die mögliche „Altersarmut“.
Die Abstimmung mit der Gehrlein & Kollegen VermögensberatungsGmbH, die diesen Bereich als einen ihrer Schwerpunkte hat, ist daher von besonderer Bedeutung.

Unternehmensnachfolge

Bereits während der aktiven Zeit sollte der Unternehmer frühzeitig an die Notwendigkeit einer rechtzeitigen Regelung der Nachfolge denken und diese entsprechend planen. Die Sicherung der Nachfolge ist eine der bedeutensten Aufgaben am Ende der eigenen Unternehmertätigkeit und für die Unternehmerfamilie.

Der Generationswechsel mittelständischer und personenbezogener Unternehmen stellt viele Inhaber vor große Herausforderungen.
Nur mit einem wohlüberlegtem Gesamtkonzept, das den Unternehmensinteressen ebenso wie den persönlichen Belangen des Eigentümers und seinen Angehörigen gerecht wird, können Herausforderungen begegnet werden.

Wir stellen uns vor

Das G&K Steuerberatung-Team

Steuerberater und Teamleiter

Heike Wiedemann
Heike Wiedemann
Steuerberaterin
Jan Gehrlein
Jan Gehrlein
Rechtsanwalt
Michael Pister
Michael Pister
Steuerberater
Regina Reuther
Regina Reuther
Steuerberaterin
Sascha Friemer
Sascha Friemer
Steuerberater, Dipl. Kaufmann
Sascha Müller
Sascha Müller
Steuerberater und Teamleiter
Simone Gehrum
Simone Gehrum
Steuerfachwirtin und Teamleiterin Lohn
Swetlana Hempel
Swetlana Hempel
Steuerberaterin und Teamleiterin
Torsten Trauth
Torsten Trauth
Rechtsanwalt und Steuerberater

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Vielfältige Steuerrechtsänderungen erschweren die Orientierung - wir verschaffen Ihnen den Überblick und beraten Sie zu allen steuerlichen Fragestellungen

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Wir sind ein Full-Service-Anbieter für alle wirtschaftlichen Belange unserer Mandanten.

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67454 Haßloch

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Untere Hauptstraße 20
68766 Hockenheim

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Glimm, Gehrlein & Kollegen
Exerzierplatzstr. 3
66953 Pirmasens