Steuer

Privatschulbesuch: Schulgeld steuerlich absetzen

Swetlana Hempel
Steuerberaterin

Privatschulen werden bei den Eltern immer beliebter, für einen privaten Schulplatz zahlen Eltern rund 2.030 EUR pro Jahr. Die Kosten können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Das Finanzamt berücksichtigt 30 % des Schulgeldes, höchstens 5.000,00 EUR im Jahr. Nicht dazu gehören die Ausgaben für Verpflegung, Betreuung und für die Unterkunft. Die Betreuungskosten für die Kinder bis zum 14. Geburtstag, z.B. für den Hort, rechnen Eltern in der Anlage Kind gesondert ab. Im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 ist sogar die Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten bis zu 80% der Aufwendungen als Sonderausgaben geplant ist. Für die Kinder, die über 18 sind, sich in der Berufsausbildung befinden und auswärts untergebracht sind, besteht ein Anspruch auf Ausbildungsfreibetrag von 1.200,00 EUR im Jahr.

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Swetlana Hempel
Steuerberaterin
Die Kanzlei Gehrlein & Kollegen hat mir bei meinem Arbeitsrechtsfall sehr geholfen. Sie waren professionell und effizient in ihrer Beratung.

Max Mustermann

Geschäftsführer, ABC GmbH

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