Gesetzliche E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025
Wie wir in unserem letzten Beitrag berichtet haben, wird ab dem 01.01.2025 die E-Rechnung eingeführt. Jedes Unternehmen in Deutschland muss ab 01.01.2025 E-Rechnungen empfangen können. Es gibt einige Erleichterungen und Übergangsregelungen für bestimmte Unternehmen, aber früher oder später gilt die Regelung flächendeckend.
Wir, als Ihre Steuerberater, sind aktuell dran für Sie die bestmögliche Lösung dafür zu finden. Alle Mandanten, die bereits bei uns Datev Unternehmen-Online nutzen, müssen sich um gar nichts kümmern. Sie sind bestens für den Empfang der E-Rechnungen ausgestattet.
Allen anderen Mandanten, die dieses Angebot bisher nicht genutzt haben und aktuell keine andere Möglichkeit haben, können wir nur empfehlen, setzten Sie sich mit uns in Verbindung, unsere IT Partner unterstützen Sie dabei.
Es wird demnächst noch eine Sonderausgabe zum Thema E-Rechnung mit den weiteren Informationen kommen.
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