Steuer

E-Rechnungen ab 01.01.2025

Swetlana Hempel
Steuerberaterin

Ab dem 01. Januar 2025 wird der Empfang und Versand von E-Rechnungen für alle Unternehmen (damit auch Vermieter und Kleinunternehmer) in Deutschland verpflichtend. Für den Versand von E-Rechnungen gibt es Übergangsregelungen bis zum31.12.2027, wobei Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 800.000 € bis zum 01.01.2028 Zeit haben. Mit dieser Maßnahme soll insbesondere der Umsatzsteuerbetrug bekämpft und das Steuerverfahren digitalisiert werden. Damit ist klar: Die E-Rechnung kommt.

Vielleicht haben Sie bereits erste Erfahrungen mit eingehenden E-Rechnungen gemacht. Falls nicht, sollten Sie sich frühzeitig darauf vorbereiten, indem Sie passende Software-Lösungen und Prozesse in Ihrem Unternehmen einführen. Denn neben den gesetzlichen Vorgaben bietet die E-Rechnung zahlreiche Vorteile für Sie.

Wir empfehlen Ihnen für den Empfang und die Verarbeitung von E-Rechnungen die bewährte Software DATEV Unternehmen Online. Falls Sie diese Lösung bisher noch nicht nutzen, haben wir ein besonderes Angebot für Sie: wenn Sie bis zum 31.12.2024 einen Termin mit unserer IT-Consulting vereinbaren, erhalten Sie einen Preisnachlass von 20% auf die Einrichtungs-und Schulungskosten.

Sicherlich bedeutet die Umsetzung dieser gesetzlichen Änderung zunächst einen Mehraufwand, der in Ihren Geschäftsalltag integriert werden muss. Um E-Rechnungen empfangen und erstellen zu können, benötigen Sie wahrscheinlich neue Software-Lösungen sowie die entsprechende technische Infrastruktur und Prozesse.

Lassen Sie uns die Zeit nutzen und diese Herausforderung gemeinsam angehen. Wir unterstützen Sie dabei und setzen die Anforderungen zusammen um. Je schneller Sie die E-Rechnung einführen, desto schneller profitieren Sie von den Vorteilen:

  • Effiziente Workflows: Digitale     Rechnungsbelege ermöglichen medienbruchfreie Prozesse – von der Annahme     über die Prüfung und Freigabe bis hin zur Finanzbuchführung.
  • Zeitersparnis: Manuelle und     fehleranfällige Dateneingaben entfallen. So können Sie nicht nur die     Qualität Ihrer Buchführung verbessern, sondern auch die gewonnene Zeit für     wertschöpfende Tätigkeiten nutzen.
  • Kostenersparnis: Mit     E-Rechnungsprozessen sparen Sie effektiv: Kosten für Papier, Druck, Porto     sowie Archivierung entfallen. Modellrechnungen zeigen Einsparungen von bis     zu 60 Prozent im Vergleich zu Papierrechnungen.
  • Transparenzgewinn: Ihre Rechnungen –     sowohl Ein- als auch Ausgangsrechnungen – liegen in der Cloud und können     bei Bedarf sofort eingesehen werden. Das sorgt für schnelle     Auskunftsfähigkeit.
  • Besseres     Cash-Management:     Durch die schnellere Bearbeitung von Eingangsrechnungen können Sie     Skontovorteile nutzen. Zudem sorgen elektronische Rechnungen für einen     schnelleren Zahlungseingang und sinkende Mahnquoten.

 

Kommen Sie gerne auf uns zu, und lassen Sie uns gemeinsam die Herausforderung der E-Rechnungspflicht meistern. Wir stehen Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite.

 

PS: Wir sind derzeit dabei, unsere Prozesse auf die neuen Anforderungen umzustellen, und werden ab dem 01.03.2025 ausschließlich E-Rechnungen versenden

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Dieser Beitrag wurde erstellt von:
Swetlana Hempel
Steuerberaterin
Die Kanzlei Gehrlein & Kollegen hat mir bei meinem Arbeitsrechtsfall sehr geholfen. Sie waren professionell und effizient in ihrer Beratung.

Max Mustermann

Geschäftsführer, ABC GmbH

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