Die E-Rechnung kommt
Seit der Veröffentlichung des Wachstumschancengesetzes im Frühjahr ist es sicher, dass die E-Rechnung kommen soll. Die technischen Details liegen hierbei noch ziemlich im Dunkeln.
Die Umsetzung soll schrittweise erfolgen. Die Neufassung des Gesetzes soll am 01.01.2025 in Kraft treten. Allerdings gilt eine Übergangsregelung von zwei Jahren. Liegt das Leistungs- und Ausstellungsdatum zwischen dem 01.01.2025 und 31.12.2026, ist eine Abrechnung nach derzeit geltender Rechtslage weiterhin zulässig.
Für Unternehmen, deren Gesamtumsatz in 2026 800.000 € nicht überschritten hat, wird diese Übergangsregelung bis zum 31.12.2027 verlängert.
Erhalten bleibt der Grundsatz, wonach im B2C-Bereich keine Rechnungsausstellungspflicht besteht, somit auch keine Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung. (Stand Jetzt)
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