Mietwagenkosten nach dem Unfall: Das Aus für die Fraunhofer-Liste?
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen. Doch bei der Erstattung der Kosten versuchen Versicherer regelmäßig, die Zahlung zu drücken. Dabei stützen sie sich oft auf die sogenannte Fraunhofer-Liste. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Bonn (Az. 8 S 64/24) setzt hier ein deutliches Stoppzeichen und stärkt die Rechte der Geschädigten.
Der Konflikt: Schwacke vs. Fraunhofer
Bisher nutzten Gerichte oft das „Fracke-Modell“ – einen Mittelwert aus der Schwacke-Liste (eher realitätsnah) und der Fraunhofer-Liste (oft sehr niedrig angesetzt). Das LG Bonn erteilt dieser Praxis nun eine Absage und stützt sich künftig allein auf die Schwacke-Liste.
Warum die Fraunhofer-Liste in der Kritik steht:
- Realitätsferne Daten: Die Erhebung basiert stark auf Internet-Preisen großer Anbieter mit Vorbuchungsfristen. Ein Unfallgeschädigter braucht das Auto jedoch sofort und vor Ort – zu normalen Marktkonditionen.
- Fehlende Nebenkosten: Wichtige Posten wie Zustellung, Abholung oder Winterreifen werden in der Fraunhofer-Liste oft nicht realistisch abgebildet.
- Nähe zur Versicherungswirtschaft: Das Gericht weist deutlich darauf hin, dass die Fraunhofer-Liste im Auftrag des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erstellt wird. Ein neutrales Schätzmittel sieht anders aus.
Massive Abweichungen zu offiziellen Statistiken
Besonders brisant: Die Preisentwicklung der Fraunhofer-Liste passt schlicht nicht zur Realität. Während das Statistische Bundesamt für 2022 und 2023 deutliche Preissteigerungen feststellte, behauptete die Fraunhofer-Liste teils sinkende Preise. Das LG Bonn erkannte hier eine massive Diskrepanz, die zulasten der Unfallopfer geht.
Fazit des Gerichts: Die Fraunhofer-Liste taugt nicht als neutrale Grundlage für die Schadensschätzung.
Was bedeutet das für Sie als Unfallgeschädigter?
Wenn die gegnerische Versicherung versucht, Ihre Mietwagenkosten unter Verweis auf „marktübliche Tarife“ laut Fraunhofer zu kürzen, ist das nach aktueller Rechtsprechung oft unzulässig.
Ihre Vorteile durch unsere Unterstützung:
- Volle Kostenerstattung: Wir setzen Ihre Mietwagenkosten auf Basis realistischer Tabellen (Schwacke) durch.
- Abwehr von Kürzungen: Wir kennen die Argumente der Versicherer und kontern diese mit der aktuellen Rechtsprechung des LG Bonn und anderer Gerichte.
- Stressfreie Abwicklung: Wir korrespondieren direkt mit der Versicherung und dem Mietwagenunternehmen, damit Sie mobil bleiben, ohne draufzuzahlen.
Wir kämpfen für Ihr Recht – in Bellheim, Pirmasens und Haßloch
Lassen Sie sich nicht mit zu niedrigen Pauschalen abspeisen. Als Experten für Verkehrsrecht sorgen wir dafür, dass der Schadenersatz so ausfällt, wie es das Gesetz vorsieht: Sie sollen finanziell so gestellt werden, als wäre der Unfall nie passiert.
Haben Sie bereits ein Mietwagenangebot vorliegen oder kürzt die Versicherung Ihre Rechnung? Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Prüfung Ihrer Ansprüche.
