Versicherungsrecht

Wir prüfen Versicherungsleistungen und vertreten Sie bei Streitigkeiten mit der Versicherung.

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FAQs

Alle Fragen rund um das Arbeitsrecht. Beantwortet.

Welche Rechte hat der Versicherungsnehmer?

Durch den Versicherungsvertrag hat der Versicherungsnehmer gegenüber seinem Versicherer das Recht, eine Leistung zu fordern bei Eintritt des Versicherungsfalles. Im Verkehrsrecht stellt der Versicherungsfall regelmäßig einen Verkehrsunfall dar.

Benötige ich eine Rechtschutzversicherung?

Grundsätzlich ist diese erst einmal nicht von Nöten. Bei der Datenabfrage nehmen wir eine vorhandene Rechtschutzversicherung zwar mit auf, diese wird jedoch ohne Ihr Einverständnis nicht kontaktiert oder gar in Anspruch genommen. Erst wenn absehbar ist, dass eine Regulierung nicht oder nicht vollständig erfolgt, wenden wir uns nach vorheriger Rücksprache mit Ihnen an den jeweiligen Rechtschutzversicherer. Weshalb eine Rechtschutzversicherung mit dem Baustein – Verkehr – dennoch sinnvoll ist, ist mit einem täglich auftretendem Fallbeispiel schnell erläutert. Sie setzen Ihr Fahrzeug auf einem Supermarktplatz zurück, um diesen zu verlassen. Gleichzeitig bemerken Sie den späteren Unfallgegner der aus dem gegenüberliegenden Parkplatz ebenfalls zurücksetzt. Da Sie diesen bemerkt haben, bleiben Sie stehen und es kommt zur Kollision. Wie so häufig hat das Unfallgeschehen niemand beobachtet. Sowohl der Unfallgegner als auch Sie sind alleine im Fahrzeug. Der Unfallgegner streitet einen Verursachungsbeitrag ab und schildert wider besseres Wissen das Unfallgeschehen konträr. Gegenüber seiner Kfz-Haftpflichtversicherung gibt er an, dass Sie ihm aufgefahren sind, weshalb diese nicht in die Regulierung eintritt. Mangels Ihnen zur Verfügung stehender Beweismittel, wird ein Klageverfahren auf die Einholung eines Unfallrekonstruktionsgutachtens zu richten sein. Das zuständige Gericht wird hierfür in aller Regel einen Kostenvorschuss von 2.000,00 – 3.000,00 € anfordern. Angesichts der Tatsache, dass in Deutschland im vergangenen Jahr 2,8 Millionen Verkehrsunfälle gemeldet wurden, erscheint diese Konstellation grundsätzlich nicht völlig abwegig zu sein. Der Abschluss einer Verkehrsrechtschutzversicherung gehört nach unserer Auffassung daher ebenso wie eine private Haftpflichtversicherung zu den Basics.

Sollte ich die gegnerische Versicherung oder die Werkstatt den Sachverständigen auswählen lassen, der die Höhe des Fahrzeugschadens bestimmt?

Es kann zwar sinnvoll sein, den gegnerischen Versicherer den Schaden bestimmen zu lassen, bspw., wenn die Haftung nicht klar ist, um so Kosten zu vermeiden. Diese Alternative sollte jedoch nicht ohne Rücksprache mit Ihrem Anwalt erfolgen. Eine Werkstatt sollte den Sachverständigen ebenfalls nicht ohne Rücksprache auswählen dürfen. Jeder erfahrene Verkehrsanwalt kennt meist mehrere Sachverständige, die Gutachten erstellen, welche auch vor Gericht standhalten.

Welche weiteren Rechte hat der Versicherungsnehmer?

Der Versicherungsnehmer kann über die Rechte, die dem Versicherten aus dem Versicherungsvertrag zustehen, im eigenen Namen verfügen. Daneben stehen dem Versicherungsnehmer die Gestaltungsrechte wie Kündigung oder Widerruf zur Verfügung, von die er Gebrauch machen kann.

Was ist, wenn der Unfall selbstverschuldet war?

Auch dann kann es Erstattungsansprüche geben: Teilkasko, Vollkasko, Fahrerschutzversicherung, Kfz-Unfallversicherung, Schutzbrief des eigenen Kfz; Insassen im Kfz haben eigene Ansprüche gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers des selbstverschuldeten Unfalls.

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