Unterhalt

Berechnung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen für Kinder, Ehepartner oder Eltern.

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Der Unterhalt ist dem Grunde nach eine Leistung an einen Bedürftigen (meist in  Geld), der nicht oder nicht in vollem Umfang für seinen Unterhalt selbst aufkommen kann oder aufkommen muss.
Hierbei gibt es unterschiedliche Arten des Unterhalts, die auch unterschiedlich ermittelt werden und für die es unterschiedliche Regelungen gibt, wann und ob sie gezahlt werden müssen.
Voraussetzung ist aber immer Bedürftigkeit auf Seiten des  Unterhaltsberechtigten und Leistungsfähigkeit auf Seiten des  Unterhaltsschuldners.
Zu beachten ist, dass Unterhalt in der Regel erst ab dem Zeitpunkt verlangt werden kann, zu dem der Unterhaltsschuldner zur Unterhaltszahlung aufgefordert wurde. Daher ist sofortiges Handeln zur Sicherung des Anspruchs gefragt!

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FAQs

Alle Fragen rund um das Arbeitsrecht. Beantwortet.

Welche Änderung tritt mit Volljährigkeit eines Kindes ein?

Auch ein volljähriges Kind hat Anspruch auf Unterhalt, wenn es sich noch in einer Ausbildung befindet. Das kann eine Schulausbildung, eine Berufsausbildung oder ein Studium sein. In diesem Falle sind dann beide Elternteile zahlungspflichtig. Beide Elternteile sind dem Grunde nach zur Unterhaltszahlung verpflichtet. Die Eltern haften ab dem 18. Geburtstag anteilig für den Barunterhaltsanspruch des Kindes, wobei sich die Haftung der Eltern für den Unterhalt im Prinzip nach dem Verhältnis der Höhe der beiderseitigen Einkünfte bestimmt.

Wie lange müssen mir meine Eltern Unterhalt zahlen, wenn ich studiere?

Die sogenannte Regelstudienzeit ist ein Anhaltspunkt dafür, wie lange ein Student studiert. Diese Regelstudienzeit kann in der Regel etwas überschritten werden, wenn dieses bei dem Studiengang eher die Regel ist. Bei einer darüber hinaus andauernden Studienzeit ist zu prüfen, ob es dafür Gründe gibt, wie z. B. länger andauernde Erkrankung, Mitfinanzierung des Studiums durch Arbeit.

Was regelt die Düsseldorfer Tabelle?

Die Düsseldorfer Tabelle dient als Leitlinie für den zu zahlenden Kindesunterhalt. In den in der Tabelle ausgewiesenen Beträgen sind Kranken- und Pflegeversicherungskosten nicht mit enthalten. Diese sind bei privat krankenversicherten Kindern zusätzlich zum sog. Barunterhalt zu zahlen.

Wann entfällt der Unterhaltsanspruch eines Ehegatten im Übrigen?

Zur Beantwortung dieser Frage müssen alle Umstände des Einzelfalls geprüft werden. Grob lässt sich folgendes sagen: Ein Unterhaltsanspruch entfällt, wenn der Ehegatten seinen Lebensbedarf aus eigenen Einkünften vollständig decken kann. Er kann auch entfallen, wenn es für den Unterhaltsverpflichteten unbillig wäre, weiter Unterhalt zahlen zu müssen. Zudem entfällt der Anspruch, wenn der Unterhaltsberechtigte wieder heiratet. Kann auch sein, dass ein Unterhaltsanspruch sich zunächst nur vermindert, im Übrigen aber fortbesteht oder erst später gänzlich entfällt. In manchen Fällen kann der Anspruch aber auch bis zum Eintritt in die Rente fortbestehen.

Können eigene Forderungen gegen Unterhaltsansprüche verrechnet werden?

Nein, grundsätzlich besteht ein sogenanntes Aufrechnungsverbot bei Unterhaltsansprüchen. Besteht also beispielsweise ein Darlehensanspruch des Unterhaltsverpflichteten gegenüber seiner unterhaltsberechtigten Ehefrau kann er diese Darlehensrate nicht gegen den Unterhaltsanspruch der Ehefrau verrechnen. Er muss die Darlehensrate, soweit keine Zahlung erfolgt, erforderlichenfalls gesondert gerichtlich geltend machen und den Anspruch durchsetzen.

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