Transportrecht
Das Transportrecht umfasst alle Vorschriften zur Beförderung von Gütern. Wir beraten Sie umfassend bei allen rechtlichen Fragen rund um Transportverträge und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen, sei es im nationalen oder internationalen Transport.
Was ist das Transportrecht? Es handelt sich hier um einen Sammelbegriff für sämtliche Vorschriften, die die Beförderung von Gütern betreffen. Wichtig sind hier vor allem die Regelungen des Handelsgesetzbuchs (HGB), aber auch andere Rechtsgebiete wie z. B. das Verkehrsrecht spielen im Transportrecht eine Rolle.Welche verschiedenen Vertragstypen existieren im Transportrecht? Das HGB unterscheidet vor allem zwischen Fracht-, Speditions- und Lagerverträgen
FAQs
Alle Fragen rund um das Arbeitsrecht. Beantwortet.
Der Gefahrübergang ist rechtlich betrachtet der Zeitpunkt, an dem das Risiko einer Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs einer Sache vom Schuldner auf den Gläubiger übergeht. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn die Sache übergeben wurde (bspw. an den Frachtführer). Dann trägt der Käufer das finanzielle Risiko.
Gewerblicher Güterkraftverkehr ist die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, welche einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht (zGG) als 3,5 Tonnen haben.
Gem. § 464 S. 1 HGB hat der Spediteur für alle Forderungen aus dem Speditionsvertrag ein Pfandrecht an dem ihm zur Versendung übergebenen Gut des Versenders oder eines Dritten, der der Versendung des Gutes zugestimmt hat. Gem. § 440 HGB steht dieses Pfandrecht im selben Umfang auch dem Frachtführer zu. Wichtig ist in beiden Fällen, dass der Absender Eigentümer, oder verfügungsberechtigter Nichteigentümer der zu pfändenden Sachen ist.
Die einzelnen Gefahrenklassen werden in insgesamt bis zu fünf verschiedenen Gefahrenkategorien entsprechend der Schwere der jeweiligen Gefahr eingeteilt.
Diesen Fall regeln die §§ 441 ff. HGB: Bis zur Auslieferung durch den letzten Frachtführer bleiben alle Pfandrechte bestehen. Dabei geht das später entstandene Pfandrecht dem früheren vor.
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Unser Hauptsitz in Bellheim bildet das Herzstück unserer Kanzlei und steht seit 1996 für Kontinuität, Erfahrung und Vertrauen. Hier bündeln wir unsere langjährige Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht sowie im Steuer- und Wirtschaftsrecht.

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