Sorgerecht
Beratung bei gemeinsamen oder alleinigen Sorgeentscheidungen zum Wohl des Kindes.
Das Sorgerecht umfasst alle Angelegenheiten, die das weitere Leben Ihres Kindes betreffen. Dazu zählen zum Beispiel:
- die Bestimmung des Namen
- die Anmeldung in einer Kindertagesstätte oder Schule
- die Auswahl der Schule,
- die Ausbildung,
- die (religiöse) Erziehung,
- das Aufenthaltsbestimmungsrecht,
- das Umgangsrecht und
- medizinische Behandlungen.
In vielen Fällen tragen beide Eltern die Sorge gemeinsam. Das Kindeswohl steht dabei immer im Mittelpunkt.
FAQs
Alle Fragen rund um das Arbeitsrecht. Beantwortet.
Nein, teilen sich beide Elternteile das Sorgerecht, kann einer alleine nicht bestimmen, wo das Kind lebt. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben beide gemeinsam. Will ein Elternteil mit dem Kind umziehen, müssen sich beide absprechen. Beabsichtigt er oder sie, sich weiter weg nieder zu lassen, muss der andere einverstanden sein. Das gilt für größere Entfernungen im In- und Ausland. Besteht dennoch die Gefahr, dass der andere Elternteil das Kind mit ins Ausland nimmt, kann man das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Beisein von Dritten für die Treffen mit dem Kind beantragen.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht bezeichnet einen Teilbereich des Sorgerechtes. Aufgrund des Aufenthaltsbestimmungsrechtes kann man für ein minderjähriges Kind entscheiden, wo es lebt und mit wem es sich trifft. Sind die Eltern sich uneinig, so kann im Rahmen der elterlichen Sorge das Aufenthaltsbestimmungsrecht isoliert auf einen Elternteil übertragen werden, ohne dass das gemeinsame Sorgerecht im Übrigen verändert werden müsste.
Wenn Sie nicht miteinander verheiratet sind und bisher keine Sorgeerklärungen abgeben haben, dann hat die Mutter das elterliche Sorgerecht allein. Wenn Sie dennoch gemeinsam für Ihr Kind sorgen möchten, müssen Sie erklären, dass Sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen. Diese sogenannten Sorgeerklärungen müssen öffentlich beurkundet werden, zum Beispiel beim Jugendamt oder bei einem Notar. Sie kann auch schon vor der Geburt abgegeben werden. Seit 2013 können Väter das gemeinsame Sorgerecht auch ohne die Zustimmung der Mutter erhalten. Sie können beim Familiengericht die Übertragung der gemeinsamen Sorge beantragen. Das Gericht bewilligt diesen Antrag, wenn die Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht. Dies wird vermutet, sofern entgegenstehende Gründe innerhalb einer vom Familiengericht bestimmten Frist weder von der Mutter vorgetragen noch sonst ersichtlich sind. In diesem Fall entscheidet das Familiengericht in einem vereinfachten Verfahren ohne Anhörung des Jugendamtes und persönliche Anhörung der Kindeseltern.
Durchschnittlich rund 148.000 Euro kostet ein Kind bis zum 18. Lebensjahr. Das hat das Statistische Bundesamt 2018 in einer Studie ermittelt. Die Mehrkosten für eine größere Wohnung oder Verdienstausfall, wenn die Eltern ihre Arbeitszeit reduzieren, sind da noch gar nicht drin.
Die Entscheidung, bei wem die Kinder bleiben (Aufenthaltsbestimmung), ist möglichst von beiden Eltern gemeinsam zu treffen. Dabei sollten sich die Eltern ausschließlich vom Wohl der Kinder leiten lassen. In diesem Fall kann es auch bei der gemeinsamen Sorge (gemeinsames Sorgerecht) der Eltern verbleiben. Eine gerichtliche Entscheidung hierüber ist dann entbehrlich. Dem anderen Teil steht ein Umgangsrecht zu. Kinder haben Anspruch auf Kontakt zu beiden Elternteilen, gleiches gilt umgekehrt. Die Ausgestaltung des Umgangsrechtes richtet sich ebenfalls nach dem Kindeswohl.
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