Schmerzensgeld
Wir helfen Ihnen, Schmerzensgeld nach Körperverletzung oder Unfallfolgen erfolgreich geltend zu machen.
Zu den Ersatzansprüchen bei Verletzungen nach einem Verkehrsunfall, zu denen ein Rechtsanwalt im Verkehrsrecht zu Rate gezogen wird, gehört auch das Schmerzensgeld. Das Schmerzensgeld soll Beeinträchtigungen des körperlichen und seelischen Wohlbefindens ausgleichen. Es soll also einen immateriellen Schaden ersetzen.Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach der Art der erlittenen Verletzungen, der Intensität der Schmerzen, dem Umfang und der Anzahl operativer Maßnahmen, der Dauer und dem Grad der Minderung der Erwerbstätigkeit sowie nach dem Vorhandensein etwaiger Dauerschäden. Schmerzensgelderhöhend kann sich auch der Verlust von Lebensfreuden auswirken wie z.B. Sport oder ein Urlaub.
FAQs
Alle Fragen rund um das Arbeitsrecht. Beantwortet.
Hier sind, je nach Verletzungsgrad und Symptomen, 500 - 400.000 € Schmerzensgeld denkbar.
Ja, auch die Vermögensverhältnisse des Geschädigten und des Schädigers sind relevant. Da die Schadensabwicklung im Verkehrsunfallrecht über die Haftpflichtversicherung des Schädigers erfolgt, wird dessen wirtschaftlich bessere Position schmerzensgelderhöhend berücksichtigt.
Anspruch auf Schmerzensgeld hat, wer bei einem Autounfall unverschuldet erhebliche Verletzungen erlitten hat. Um vom Unfallverursacher Geld zu bekommen, müssen Geschädigte den Unfall als Ursache ihrer Beschwerden nachweisen.
Bei der Schmerzintensität wird zunächst geschaut, welche Art der Schmerzen (Empfindlichkeit des betroffenen Körperteils) vorhanden sind. Danach untersucht man die Dauer der Schmerzeinwirkung. Dabei sind auch die Dauer und der Grad der Arbeitsunfähigkeit einzubeziehen. Bagatellschäden bleiben dabei regelmäßig außen vor, wenn nur geringfügige Verletzungen ohne wesentliche Beeinträchtigung vorliegen.
Bei leichten Frakturen ohne Dauerschäden sind 1.500-2.000 € als Richtwert wahrscheinlich. Bei mittleren Schädelfrakturen mit Aussicht auf bleibende Schäden können 5.000 – 12.000 € angemessen sein. Bei schweren Frakturen inkl. Schädelhirntrauma oder Schäden am Gehirn sind 15.000 - 25.000 € Schmerzensgeld möglich.
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