Schmerzensgeld

Wir helfen Ihnen, Schmerzensgeld nach Körperverletzung oder Unfallfolgen erfolgreich geltend zu machen.

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FAQs

Alle Fragen rund um das Arbeitsrecht. Beantwortet.

Was umfasst die Schmerzintensität?

Bei der Schmerzintensität wird zunächst geschaut, welche Art der Schmerzen (Empfindlichkeit des betroffenen Körperteils) vorhanden sind. Danach untersucht man die Dauer der Schmerzeinwirkung. Dabei sind auch die Dauer und der Grad der Arbeitsunfähigkeit einzubeziehen. Bagatellschäden bleiben dabei regelmäßig außen vor, wenn nur geringfügige Verletzungen ohne wesentliche Beeinträchtigung vorliegen.

Ist ein Schmerzensgeld auch bei Beleidigungen und Diskriminierungen denkbar?

Ja, hier können je nach Intensität und Häufigkeit der Beleidigungen bis zu 5.000 € angemessen sein.

Wann besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld?

Anspruch auf Schmerzensgeld hat, wer bei einem Autounfall unverschuldet erhebliche Verletzungen erlitten hat. Um vom Unfallverursacher Geld zu bekommen, müssen Geschädigte den Unfall als Ursache ihrer Beschwerden nachweisen.

Wie hoch ist das Schmerzensgeld bei Frakturen oder sonstigen Leiden am Schädel?

Bei leichten Frakturen ohne Dauerschäden sind 1.500-2.000 € als Richtwert wahrscheinlich. Bei mittleren Schädelfrakturen mit Aussicht auf bleibende Schäden können 5.000 – 12.000 € angemessen sein. Bei schweren Frakturen inkl. Schädelhirntrauma oder Schäden am Gehirn sind 15.000 - 25.000 € Schmerzensgeld möglich.

Wie lange besteht der Schmerzensgeldanspruch?

Der Anspruch besteht drei Jahre lang.

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