Schadensersatz
Durchsetzung von Ansprüchen auf Reparatur-, Mietwagen- und Wertminderungskosten nach Unfällen.
Es ist ärgerlich genug, wenn Sie bei einem Unfall geschädigt wurden.Nun müssen Sie sich aber auch noch darum kümmern, Ihre Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber dem Unfallverursacher oder den Unfallverursachern geltend zu machen.Aber welche Schadensersatz-Ansprüche stehen Ihnen überhaupt zu? Und in welcher Höhe? Gegen wen richten sich Ihre Schadensersatz-Forderungen und wie setzen Sie diese am besten durch? Was ist mit Schmerzensgeld?
FAQs
Alle Fragen rund um das Arbeitsrecht. Beantwortet.
Die Werkstatt haftet grundsätzlich, wenn Ihr Auto während des Werkstatt-Besuchs beschädigt oder gestohlen wird. Daneben haftet die Werkstatt auch für Schäden, welche durch die Mitarbeiter verursacht wurde. Vom Schadensersatz umfasst sind auch Schäden auf Probe- und Überführungsfahrten. Bei leichter Fahrlässigkeit gilt jedoch eine beschränkte Haftung, es sei denn, es liegt durch das Fehlverhalten ein Körper- oder Gesundheitsschaden vor.
Nach einem Autounfall haben Geschädigte Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten durch die gegnerische Kfz-Versicherung. Aber auch die Heilbehandlungskosten werden übernommen und möglicherweise lässt sich Schmerzensgeld beantragen.
Sie müssen der Werkstatt die Gelegenheit geben, die Mängel selbst zu beheben. Hierfür sollten Sie die Werkstatt zur Nachbesserung auffordern, und zwar unter Fristsetzung von ca. zwei Wochen. In der Regel werden zwei Nachbesserungsversuche gewährt, ehe eine andere Werkstatt beauftragt, und deren Kosten im Wege des Schadensersatzes geltend gemacht werden können. Sie können jedoch bereits dann eine andere Werkstatt aufsuchen, wenn die erste Werkstatt mit der Nachbesserung im Verzug ist. Das ist dann der Fall, wenn die Werkstatt nicht innerhalb der gesetzten Frist tätig wurde.
Ja, in der Regel muss man hier dem Verkäufer eine Frist zur Nachbesserung setzen. Das liegt daran, dass dem Verkäufer ein Recht zur Nachbesserung zusteht. Es gibt dabei zwei Arten der Nachbesserung: Nacherfüllung und Nachlieferung. Bei der Nacherfüllung wird dem Verkäufer die Möglichkeit eingeräumt, die Mängel an dem Fahrzeug durch eine Reparatur zu beheben. Hierfür werden ihm zwei Versuche gewährt. Die Nachlieferung dagegen bildet den Fall, dass ein mangelfreies Fahrzeug nachgeliefert wird. Auf Verlangen des Verkäufers muss dabei das mangelhafte Fahrzeug zurückgegeben werden. Ob Nacherfüllung oder Nachlieferung erfolgt, entscheidet der Käufer. Er hat dafür ein Wahlrecht, dem jedoch der Verkäufer Einwände entgegenhalten kann.
Zunächst einmal kann ein Anwalt überprüfen, ob überhaupt ein Schmerzensgeldanspruch besteht. Weiterhin kann er Sie über die Möglichkeiten sowie die beste Vorgehensweise in Ihrem Fall in Kenntnis setzen und Sie beraten.
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