Kündigung

Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Wir prüfen Fristen, Form und mögliche Ansprüche.

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Im deutschen Arbeitsrecht ist die Kündigung an formale Richtlinien gebunden. Zudem existieren gesetzliche Einschränkungen und Voraussetzungen für die Kündigung bei einem Arbeitsvertrag.

Eine Kündigung kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgehen. In beiden Fällen müssen bestimmte Fristen sowie feste Vorgehensweisen eingehalten werden, damit die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch gesetzlich konform ist.

Definition und Allgemeines

Mit dem Rechtsbegriff der Kündigung von einem Arbeitsvertrag wird eine einseitige Willenserklärung beschrieben. Diese ist empfangsbedürftig und beendet das Arbeitsverhältnis nach dem Willen des Kündigenden. Sie greift unmittelbar nach Ablauf der Kündigungsfrist, die im Arbeitsrecht ausführlich beschrieben wird.

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass das Arbeitsrecht in verschiedenen Gesetzestexten und Verordnungen verankert ist. Das bedeutet auch, dass die Kündigung bei einem Arbeitsvertrag nicht nur auf ein einzelnes Gesetz zurückzuführen ist.

Eine grundlegende Voraussetzung, damit die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nicht unwirksam wird, ist die Schriftform. Dazu zählt auch, dass der Kündigende, damit ist derjenige gemeint, von dem die Kündigung ausgeht, das Schreiben persönlich unterzeichnet.

Alternativ kann dies durch einen gesetzlichen oder bevollmächtigten Vertreter erfolgen. Die gesetzliche Grundlage bildet hierbei das Bürgerliche Gesetzbuch oder kurz: BGB. Im § 623 finden Sie die Angaben zur „Schriftform der Kündigung“ und im § 126 allgemein zur „Schriftform“.

Ausnahmen bestätigen die Regel: In der Vergangenheit wurde eine sogenannte mündliche Kündigung in einigen Fällen als wirksam erklärt.

In der Regel müssen die Gründe in der Kündigungserklärung nicht explizit aufgeführt werden. Dennoch spielen sie, wie noch aufzuzeigen sein wird, eine bedeutende Rolle. Ausnahmen bilden die Kündigung während des Mutterschutzes und während der Ausbildung (insbesondere im Zusammenhang mit der Probezeit).

Die Kündigung ist von anderen Formen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses deutlich abzugrenzen, wie zum Beispiel dem Aufhebungsvertrag. Bei diesem wird das Verhältnis einvernehmlich, also von beiden Seiten gleichermaßen, aufgelöst, ohne Berücksichtigung von Fristen.

Schließlich sei festzuhalten, dass die Kündigung bei einem Arbeitsverhältnis selbst verschiedene Ausformungen haben kann.

  • Wie bereits erwähnt, ist zwischen der Eigenkündigung (seitens des Arbeitnehmers) und der Fremdkündigung (seitens des Arbeitgebers) zu unterscheiden.
  • Es gibt a) die außerordentliche (fristlose) Kündigung und b) die ordentliche (fristgemäße) Kündigung.

Kündigungsschutz und Kündigungsfristen im Arbeitsrecht

Der Kündigungsschutz ist vor allem für denArbeitnehmer von großer Bedeutung, da er diesen vor der sogenannten ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber schützt. Dies passiert auf der Grundlage des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG), das 1951 eingeführt wurde, und auf Basis der Tarifverträge.

In Bezug auf den Kündigungsschutz bei dem Arbeitnehmer sind zwei Varianten zu unterscheiden:

  • Allgemeiner Kündigungsschutz: Nur bestimmte Kündigungsgründe sind zulässig.
  • Besonderer Kündigungsschutz: Diesbezüglich sind bestimmte Personengruppen von einer Kündigung ausgenommen. Sie sind besonders schutzbedürftig. Dazu zählen neben Schwangeren auch Arbeitnehmer in der Elternzeit. Die Kündigung von Schwerbehinderten bedarf der Zustimmung durch das Integrationsamt.

Voraussetzungen für den Kündigungsschutz (siehe § 1 KSchG): Nur Arbeitnehmer, die im selben Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate tätig waren, genießen diesen allgemeinen Schutz. Außerdem sollte der Arbeitsplatz in der Regel nicht in einem Kleinbetrieb (nur zehn oder weniger Vollzeitbeschäftigte) angesiedelt sein.

FAQs

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Wann ist eine krankheitsbedingte Kündigung erlaubt?

Wenn keine realistische Aussicht auf Besserung des Gesundheitszustands des Arbeitnehmers besteht, der in den letzten drei Jahren mindestens sechs Wochen pro Jahr krankheitsbedingt arbeitsunfähig war und voraussichtlich auch zukünftig nicht arbeitsfähig sein wird, ist eine krankheitsbedingte Kündigung erlaubt. Diese Negativprognose muss jedoch erst von einem Arzt schriftlich bestätigt werden. Ebenso müssen die betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers stark beeinträchtigt sein, beispielsweise durch hohe Kosten für Ersatzkräfte. Der Arbeitgeber muss auch nachweisen, dass die Kündigung die einzige Option ist und alternative Beschäftigungsmöglichkeiten geprüft wurden.

Wenn es zu einer Kündigung in der Probezeit kommt, welche Frist gilt dann?

Die Kündigungsfrist in der Probezeit beträgt normalerweise zwei Wochen. Dies ist im BGB, § 622 Abs. 3 festgelegt: Sollten also Arbeitnehmer oder Arbeitgeber während der Probezeit kündigen, dann endet das entsprechende Arbeitsverhältnis vierzehn Tage später – sofern nicht anders angegeben. Es ist nämlich auch möglich, dass die Kündigungsfrist länger oder kürzer ist. Solche Besonderheiten sollten in jedem Fall im Arbeitsvertrag vermerkt sein.

Was ist eine einvernehmliche Kündigung?

Der rechtliche Begriff "einvernehmliche Kündigung" ist nicht präzise, da eine Kündigung eines Arbeitsvertrags immer einseitig erfolgt. Das heißt, entweder kündigt der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber. Der Hinweis auf Einvernehmlichkeit bedeutet lediglich, dass zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird, der das Ende des Arbeitsverhältnisses zu einem festgelegten Zeitpunkt regelt. In der Praxis wird auch dann von einer einvernehmlichen Kündigung gesprochen, wenn eine Partei gekündigt hat und ein Abwicklungsvertrag die Modalitäten festhält.

Wer trägt die Kosten für eine Kündigungsschutzklage?

Beim Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz jeder seine Anwaltskosten selbst, egal ob man den Prozess verliert oder gewinnt. Von daher ist eine Rechtsschutzversicherung hilfreich, die die Kosten bei einer Arbeitsrechtsstreitigkeit übernimmt. Sofern die Voraussetzungen für Prozesskostenhilfe vorliegen, trägt die Staatskasse entstehende Anwaltskosten.

Wie lange hat man für den Ausspruch der außerordentlichen Kündigung Zeit?

Die fristlose Kündigung ist innerhalb von zwei Wochen auszusprechen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt zu laufen, in dem der Arbeitgeber oder ein zur Kündigung befugter Vertreter von der für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Wird die Frist vom Arbeitgeber versäumt, ist die fristlose Kündigung bereits aus diesem Grund unwirksam.

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