Ehevertrag

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Unter einem Ehevertrag versteht man einen privatrechtlichen Vertrag zwischen zwei  Eheleuten, in dem sie für die Ehe, vor allem aber für den Fall einer eventuellen Scheidung, individuelle Regeln festlegen, die von der  gesetzlichen Regelung abweichen.

Dabei wird häufig der Güterstand und somit die Aufteilung des Vermögens nach Auflösung der Ehe, der Ausgleich von Rentenansprüchen sowie Regelungen zum nachehelichen Unterhalt festgelegt.

Ein  Ehevertrag ist nach deutschem Recht jedoch nur wirksam, wenn er notariell  beurkundet wird, anderenfalls ist der Vertrag formnichtig. Der Vertrag kann vor oder während der Ehe geschlossen werden, in seltenen Fällen aber auch nach rechtskräftiger Scheidung.

FAQs

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Was spricht für einen Ehevertrag?

Beim Ehevertrag spricht man grundsätzlich vom vorsorgenden Ehevertrag, der alle Regelungen im Falle einer Scheidung schon vorher sicherstellt. Kommt es während der Trennung zu Streit und Uneinigkeit, sind zumindest die finanziellen Aspekte der Scheidung bereits geregelt.

Welche Inhalte können in einem Ehevertrag geregelt werden?

Ein Ehevertrag bietet aufgrund seiner zahlreichen Möglichkeiten ein hohes Maß an Flexibilität. Sehr viele Bestandteile der Beziehung können im Ehevertrag beschlossen und festgehalten werden. Häufig dreht es sich jedoch primär um die finanziellen Aspekte der Beziehung, die im Ehevertrag geregelt sind: Unterhaltszahlungen für den Partner und/oder die Kinder im Falle einer Trennung oder Scheidung, Zahlungen bezüglich der Altersvorsorge, wenn einer der Ehepartner aufgrund Kindererziehung, Haushalt oder anderer Faktoren nicht eigenständig für die Rente vorsorgen konnte. Auch in das Erbrecht lässt sich mit dem Ehevertrag eingreifen, indem schon hier geregelt wird, wer besondere Wertgegenstände – oder auch ganze Unternehmen – erben wird. Einer der wichtigsten Faktoren im Ehevertrag ist jedoch die Gütertrennung, die hier anders als vom Gesetzgeber vorgesehen geregelt werden kann – zum Beispiel gänzlich ohne Zugewinnausgleich oder durch das Beschließen einer Gütergemeinschaft‍. Über die finanziellen Aspekte hinaus, die im Falle von Uneinigkeit auch gerichtlich eingeklagt werden können, lassen sich aber auch viele private Vorstellungen für die Ehe im Ehevertrag verewigen. Hier bieten sich zum Beispiel generelle Klauseln zum Kinderwunsch, zur Treue der Ehepartner oder zu regelmäßigen, gemeinsamen Aktivitäten an. Allerdings lassen sich private Klauseln im Ehevertrag rechtlich nicht einklagen und stellen lediglich eine Form der Zusicherung für die Ehepartner dar.

Können auch unverheiratete Paare für den Trennungsfall vorsorgen?

Zwar steigt die Zahl der Eheschließungen seit dem Jahr 2000 wieder an, doch immer öfter leben Paare in „wilder Ehe“ zusammen und verzichten auf den Trauschein. Das Problem: Gesetzliche Regelungen für die Auseinandersetzung gibt es in der Form nur für Eheauflösungen. Um für den Fall der Trennung dennoch vorzusorgen, können Betroffene ggf. auf einen sogenannten Partnerschaftsvertrag zurückgreifen. In diesem können ebenfalls umfassende Vereinbarungen für den Trennungsfall getroffen sowie die bestehende Partnerschaft gestaltet werden.

Gibt es Alternativen zum Ehevertrag?

Obwohl der Ehevertrag sehr viele Vorteile bietet, schließen nur wenige Ehepaare bei der Hochzeit auch einen Ehevertrag ab. Das liegt natürlich nicht zuletzt daran, dass die rechtliche Regelung der eigenen Ehe sehr unromantisch erscheint. Wer sich frisch verliebt zu einer Hochzeit entschließt, möchte schließlich nicht an eine mögliche Scheidung denken. Neben den drei verschiedenen Arten des Ehevertrages (Vorsorgender Ehevertrag, Trennungsvereinbarung und Scheidungsfolgenvereinbarung) gibt es jedoch kaum Alternativen, die eine ähnliche Sicherheit für beide Ehepartner bedeuten würden. Die Alternative ist daher immer die gesetzliche Regelung. Hat man während der Ehe keinen Ehevertrag abgeschlossen, greifen im Falle einer Scheidung immer die gesetzlichen Vorschriften. Grundsätzlich legt der Gesetzgeber fest: Beide Ehepartner verfügen über ein getrenntes Vermögen. Bei einer Scheidung muss der Ehepartner nicht für die Schulden des anderen Partners haften, außer die Schulden wurden partnerschaftlich aufgenommen oder es existieren gegenseitige Bürgschaften. Finanzielle Aspekte wie Unterhaltszahlungen, Altersvorsorge und mögliches Erbe werden bei der Scheidung entweder durch die Anwälte der Eheleute geregelt oder – falls es nicht zu einer Einigung kommt – vor Gericht verhandelt. Daher kann eine Scheidung ohne Ehevertrag sehr teuer werden.

Wann ist es sinnvoll einen Ehevertrag zu schließen?

Ein Ehevertrag kann dazu dienen, dass die Ehegatten für den Fall der Scheidung Streit und Kosten zu vermeiden. Das Gesetz stellt für die Trennung und die Scheidung von Ehegatten in der Regel ein angemessenes Instrumentarium zur Verfügung, um alle relevanten Probleme zu lösen. Mit dem Ehevertrag haben die Ehegatten die Möglichkeit, entsprechend ihrer individuellen persönlichen Verhältnisse und Wertvorstellungen davon abweichende Regelungen zu treffen. Insbesondere kann sich ein Bedürfnis zum Abschluss eines Ehevertrages ergeben, wenn einer der Ehegatten selbstständig tätig ist, weil das Gesetz für seine Regelungen als Leitbild abhängig Beschäftigte Ehegatten hat.

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