Auto & Werkstatt

Unterstützung bei Streitfällen mit Werkstätten, Autohändlern oder bei Sachmängeln und Garantiefragen.

Aktuelles

Stets die neuesten Informationen und rechtlichen Updates aus unserer Kanzlei.

No items found.

Beauftragt man eine Werkstatt mit der Reparatur seines Autos, kommt es gelegentlich zu ärgerlichen Problemen. Mal wird falsch repariert und es kommt zu einem großen Folgeschaden. Ein bekanntes Beispiel bildet hier der fehlerhafte Zahnriemenwechsel, der zu kapitalen Motorschäden führen kann. Mal findet die Werkstatt den Fehler nicht und sucht und sucht und sucht - und schickt dann eine hohe Rechnung. Mal wird für viel Geld repariert, obwohl die Reparatur wirtschaftlich sinnlos ist.Wird durch die Reparatur ein Schaden verursacht, schuldet die Werkstatt Schadensersatz. Dabei kann sich zusätzlich der Wert der Werkstattleistung mindern, so dass die Kosten der ursprünglichen Reparatur gemindert werden können. Dies kann im Extremfall eine Minderung auf Null bedeuten.Das Auto ist ein sehr kompliziertes Gerät. Natürlich kann man nicht erwarten, dass die Werkstatt jeden versteckten Fehler auf Anhieb findet. Sie kann also grundsätzlich Fehler suchen. Inwieweit das bezahlt werden muss, hängt zunächst einmal von der getroffenen Vereinbarung, also dem Auftrag, ab. Die Werkstatt schuldet aber eine fachgerechte Leistung auch bei der Fehlersuche. Stellt sich heraus, dass die Fehlersuche nicht fachgerecht erfolgte, muss die entsprechende Arbeitszeit nicht bezahlt werden.Die Werkstatt schuldet neben der Reparatur auch noch fachmännische Aufklärung und Beratung. Dies erstreckt sich neben dem technischen auch auf den ebenso wichtigen wirtschaftlichen Teil. So ist in der Rechtssprechung anerkannt, dass die Werkstatt den Kunden rechtzeitig informieren muss, wenn sich eine Reparatur wirtschaftlich nicht lohnt. Die Werkstatt muss auf sogenannte „zeitwertgerechte“ Reparaturmöglichkeiten hinweisen. Die Aufklärungspflicht besteht auch, soweit der Kunde genehmigungspflichtige oder unzulässige Änderungen am Fahrzeug wünscht.

FAQs

Alle Fragen rund um das Arbeitsrecht. Beantwortet.

Was ist bei einem Leasingvertrag zu beachten?

Das Fahrzeug sollte gut gepflegt werden, da bei der Rückgabe ein sehr guter Zustand erwartet wird. Anderenfalls erwarten Leasingnehmereine weitere Kostenrechnung. Außerdem sollten Reparaturen in einer Vertragswerkstatt (oder vertraglich bestimmten Werkstatt) gemacht werden. Daneben müssen auch alle Inspektionen gemacht werden.

Welche Pflichten obliegen Käufer und Verkäufer?

Der Verkäufer ist zur Übergabe des Fahrzeuges und zur Übereignung, der eigentlichen Eigentumsübertragung, sowie zur Aushändigung der Kfz-Papiere und der Einhaltung von bestimmen Nebenverpflichtungen verpflichtet. Der Käufer ist dagegen zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet.

Wann muss ich einen Mangel anzeigen?

Die Mängelanzeige muss unverzüglich erfolgen. Das ist deshalb wichtig, da die Werkstatt Ihnen sonst entgegenhalten kann, dass Sie die Reparatur entgegengenommen haben. Dies wird in der Jurisprudenz als „Abnahme“ bezeichnet, und schließt den Großteil der Gewährleistungsrechte aus. Ihnen wird zugemutet, dass Sie nach erfolgtem Auftrag diesen begutachten und eventuelle Mängel gleich beanstanden.

Gilt das Werkunternehmerpfandrecht auch dann, wenn ich nicht Eigentümer des Fahrzeuges bin?

Ist der Auftraggeber nicht Eigentümer des Fahrzeuges, was etwa bei einem Leasingfahrzeug denkbar ist, dann hat die Werkstatt hier kein Pfandrecht am Fahrzeug.

Wann liegt eine Abnahme vor?

Das ist vom Einzelfall abhängig. Bei der Autoreparatur ist dies in der Regel noch am Tag der Entgegennahme des Fahrzeuges der Fall. Daher gilt: überprüfen Sie umgehend nach erfolgter Reparatur Ihr Fahrzeug dahingehend, ob die Arbeit zufriedenstellend erledigt wurde.

Professionelle Rechtsberatung? – Wir sind für Sie da!

Benötigen Sie professionelle Rechtsberatung? Kontaktieren Sie uns jetzt und lassen Sie uns gemeinsam Ihre rechtlichen Herausforderungen meistern!

Überregionale Erreichbarkeit

Unsere Standorte

Waldstückerring 44

Standort Bellheim

Unser Hauptsitz in Bellheim bildet das Herzstück unserer Kanzlei und steht seit 1996 für Kontinuität, Erfahrung und Vertrauen. Hier bündeln wir unsere langjährige Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht sowie im Steuer- und Wirtschaftsrecht.

Mehr Erfahren
Karlsruher Straße 15

Standort Hockenheim

Mit unserem Standort in Hockenheim, eröffnet im April 2022, erweitern wir unser Beratungsangebot in der Region und bringen unsere bewährte Expertise noch näher zu Ihnen. Auch hier bieten wir Ihnen eine umfassende Betreuung in allen wesentlichen Rechtsgebieten sowie im Steuer- und Wirtschaftsrecht.

Mehr Erfahren
Exerzierplatzstraße 3

Standort Pirmasens

Mit unserem Standort in Pirmasens sind wir auch in der Südwestpfalz ein verlässlicher Ansprechpartner für Ihre rechtlichen und steuerlichen Anliegen, ganz gleich, ob Sie Unterstützung im Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht oder in steuer- und wirtschaftsrechtlichen Fragen benötigen.

Mehr Erfahren
Schillerstraße 23

Standort Haßloch

Seit Oktober 2012 sind wir auch in Haßloch für Sie vor Ort und bieten Ihnen eine moderne, flexible und mandantenorientierte Beratung. Unser Ziel ist es, Ihnen rechtliche und steuerliche Unterstützung auf höchstem Niveau zu bieten – verständlich, effizient und individuell auf Ihre Situation abgestimmt.

Mehr Erfahren
Römerplatz 6

Standort Bad Dürkheim

Seit April 2026 sind wir auch in Bad Dürkheim für Sie vertreten. Unser neuer Standort befindet sich zentral in der Fußgängerzone und ist damit gut erreichbar für alle, die eine kompetente rechtliche und steuerliche Beratung in angenehmer Atmosphäre suchen.

Mehr Erfahren