Adoption

Begleitung bei nationalen und internationalen Adoptionsverfahren – rechtlich fundiert und sensibel gestaltet.

Aktuelles

Stets die neuesten Informationen und rechtlichen Updates aus unserer Kanzlei.

No items found.

Adoption bezeichnet die Annahme einer Person durch eine andere Person oder durch ein Ehepaar als Kind.

Seit dem 1.1.1977 wird durch die Adoption eines Minderjährigen die gleiche erbrechtliche Beziehung hergestellt wie zu leiblichen Kindern. Für den adoptierten Minderjährigen erlischt damit auch  komplett das Verwandtschaftsverhältnis zu seinen leiblichen Eltern und seinen leiblichen Verwandten. Der adoptierte Minderjährige wechselt also vollständig  in das Lager der aufnehmenden Familie.

Erbrechtliche Ansprüche gibt es nur noch in dieser Familie; allerdings bestehen von diesem Grundsatz auch Ausnahmen. Beispielsweise die Erwachsenenadoption. Hierbei ist es möglich die erbrechtliche Beziehung zu seinen leiblichen Eltern aufrecht zu erhalten und dadurch auch die Freibeträge nutzen zu können.

FAQs

Alle Fragen rund um das Arbeitsrecht. Beantwortet.

Was steht in der Geburtsurkunde?

In der neuen Geburtsurkunde sind lediglich die Adoptiveltern eingetragen.

Wie läuft die Adoptionsvermittlung ab?

Nachdem Kontakt mit den Vermittlungsstellen aufgenommen wurde, finden dort die Bewerbergespräche (Elterneignungsprüfung) statt. Diese erfolgen im Schnitt vier bis sechs Mal. Dabei setzen sich erfahrene Fachkräfte mit den Adoptionswilligen zusammen und ergründen die Adoptionsmotivation und die Geeignetheit der Adoptiveltern.

Welche Vorteile hat eine Adoption?

Doch eine Adoption hat nicht nur steuerliche Folgen. Das „Adoptivkind“ wird vollwertiger Erbe erster Ordnung. Es hat somit auch Anspruch auf einen Pflichtteil. Sind weitere Erben erster Ordnung wie leibliche Kinder vorhanden, reduziert sich deren Pflichtteil, da sich die Quote ändert.

Wie läuft eine Adoption ab?

Eine Adoption von Kindern ist bei einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft lange Zeit nicht in selbem Umfang möglich gewesen. In diesem Falle gelten hier nicht die gleichen Regelungen wie bei Ehepaaren. Während Ehepaare in aller Regel nur gemeinsam ein Kind adoptieren können, ist es bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften so nicht möglich. Bringt der eine Lebenspartner bereits ein Kind mit in die gleichgeschlechtliche Ehe, so kann der andere Lebenspartner dieses Kind im Rahmen einer Stiefkindadoption annehmen. Hierzu müssen die beiden leiblichen Elternteile zustimmen. Ein Antrag hierzu wird beim Vormundschaftsgericht gestellt und muss vom Notar beurkundet werden. Das Kind hat nach der Adoption die rechtliche Stellung eines gemeinsamen Kindes der Lebenspartner. Dies gilt mit Einführung der “Ehe für alle“ nur noch bestehende Lebenspartnerschaften, die nicht in eine Ehe umgewandelt werden. Für gleichgeschlechtliche Ehegatten hingegen greifen sei dem 01. Oktober 2017 dieselben Bestimmungen, wie für heterosexuelle. Zuerst müssen Sie Kontakt zu einer Vermittlungsstelle aufnehmen. Diese führt mit Ihnen mehrere Bewerbergespräche durch. Vor der eigentlichen Adoption geht das Kind bei seinen künftigen Eltern einige Zeit in Pflege. Prognostiziert die Vermittlungsstelle, dass die Adoption das Beste für das Kind ist, können die künftigen Adoptiveltern einen Antrag beim Familiengericht stellen, welches die Adoption per Beschluss ausspricht.

Kann ich mit 18 meinen Nachnamen ändern?

Eine Namensänderung volljähriger Kinder nach éiner Scheidung ist daher grundsätzlich nicht möglich. § 3 Namensänderungsgesetz geregelt. ... Begründet wird dies damit, dass bei einem volljährigen Kind die Identitätsbildung bereits abgeschlossen ist, so dass kein rechtfertigender Grund für eine Namensänderung besteht.

Professionelle Rechtsberatung? – Wir sind für Sie da!

Benötigen Sie professionelle Rechtsberatung? Kontaktieren Sie uns jetzt und lassen Sie uns gemeinsam Ihre rechtlichen Herausforderungen meistern!

Überregionale Erreichbarkeit

Unsere Standorte

Waldstückerring 44

Standort Bellheim

Unser Hauptsitz in Bellheim bildet das Herzstück unserer Kanzlei und steht seit 1996 für Kontinuität, Erfahrung und Vertrauen. Hier bündeln wir unsere langjährige Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht sowie im Steuer- und Wirtschaftsrecht.

Mehr Erfahren
Karlsruher Straße 15

Standort Hockenheim

Mit unserem Standort in Hockenheim, eröffnet im April 2022, erweitern wir unser Beratungsangebot in der Region und bringen unsere bewährte Expertise noch näher zu Ihnen. Auch hier bieten wir Ihnen eine umfassende Betreuung in allen wesentlichen Rechtsgebieten sowie im Steuer- und Wirtschaftsrecht.

Mehr Erfahren
Exerzierplatzstraße 3

Standort Pirmasens

Mit unserem Standort in Pirmasens sind wir auch in der Südwestpfalz ein verlässlicher Ansprechpartner für Ihre rechtlichen und steuerlichen Anliegen, ganz gleich, ob Sie Unterstützung im Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht oder in steuer- und wirtschaftsrechtlichen Fragen benötigen.

Mehr Erfahren
Schillerstraße 23

Standort Haßloch

Seit Oktober 2012 sind wir auch in Haßloch für Sie vor Ort und bieten Ihnen eine moderne, flexible und mandantenorientierte Beratung. Unser Ziel ist es, Ihnen rechtliche und steuerliche Unterstützung auf höchstem Niveau zu bieten – verständlich, effizient und individuell auf Ihre Situation abgestimmt.

Mehr Erfahren
Römerplatz 6

Standort Bad Dürkheim

Seit April 2026 sind wir auch in Bad Dürkheim für Sie vertreten. Unser neuer Standort befindet sich zentral in der Fußgängerzone und ist damit gut erreichbar für alle, die eine kompetente rechtliche und steuerliche Beratung in angenehmer Atmosphäre suchen.

Mehr Erfahren