Adoption
Begleitung bei nationalen und internationalen Adoptionsverfahren – rechtlich fundiert und sensibel gestaltet.
Adoption bezeichnet die Annahme einer Person durch eine andere Person oder durch ein Ehepaar als Kind.
Seit dem 1.1.1977 wird durch die Adoption eines Minderjährigen die gleiche erbrechtliche Beziehung hergestellt wie zu leiblichen Kindern. Für den adoptierten Minderjährigen erlischt damit auch komplett das Verwandtschaftsverhältnis zu seinen leiblichen Eltern und seinen leiblichen Verwandten. Der adoptierte Minderjährige wechselt also vollständig in das Lager der aufnehmenden Familie.
Erbrechtliche Ansprüche gibt es nur noch in dieser Familie; allerdings bestehen von diesem Grundsatz auch Ausnahmen. Beispielsweise die Erwachsenenadoption. Hierbei ist es möglich die erbrechtliche Beziehung zu seinen leiblichen Eltern aufrecht zu erhalten und dadurch auch die Freibeträge nutzen zu können.
FAQs
Alle Fragen rund um das Arbeitsrecht. Beantwortet.
Eine Adoption von Kindern ist bei einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft lange Zeit nicht in selbem Umfang möglich gewesen. In diesem Falle gelten hier nicht die gleichen Regelungen wie bei Ehepaaren. Während Ehepaare in aller Regel nur gemeinsam ein Kind adoptieren können, ist es bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften so nicht möglich. Bringt der eine Lebenspartner bereits ein Kind mit in die gleichgeschlechtliche Ehe, so kann der andere Lebenspartner dieses Kind im Rahmen einer Stiefkindadoption annehmen. Hierzu müssen die beiden leiblichen Elternteile zustimmen. Ein Antrag hierzu wird beim Vormundschaftsgericht gestellt und muss vom Notar beurkundet werden. Das Kind hat nach der Adoption die rechtliche Stellung eines gemeinsamen Kindes der Lebenspartner. Dies gilt mit Einführung der “Ehe für alle“ nur noch bestehende Lebenspartnerschaften, die nicht in eine Ehe umgewandelt werden. Für gleichgeschlechtliche Ehegatten hingegen greifen sei dem 01. Oktober 2017 dieselben Bestimmungen, wie für heterosexuelle.
Es gibt verschiedene Vermittlungsstellen für eine Adoption, z. B. bei den Jugendämtern oder den Landesjugendämtern.
Nach Abschluss des Adoptionsverfahrens durch das Familiengericht wird das Geburtenregister durch das zuständige Standesamt ergänzt. Dieses enthält schließlich die Daten der leiblichen sowie der Adoptiveltern. In der Geburtsurkunde werden jedoch nur die Adoptiveltern genannt. Sollte es sich um eine Auslandsadoption handeln, bleibt die ausländische Geburtsurkunde zwar erhalten, ihr könnte jedoch zusätzlich eine Beurkundung im Geburtenregister in Deutschland beantragen. Das gilt, wenn das Kind durch die Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt hat.
Wenn du dich für eine Adoptionsvermittlung interessierst, kannst du dich an die Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter oder des Landesjugendamtes wenden. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich an die örtlichen Adoptionsdienste in katholischer Trägerschaft, die evangelischen Adoptionsberatungsstellen und weitere Organisationen zu wenden, die von der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes als Adoptionsvermittlungsstellen anerkannt wurden.
Die Antwort ist nein, wenn der leibliche Vater (Freund) die Vaterschaft zu dem Kind anerkannt hat.Es gibt häufiger die Situation, dass ein unverheiratetes Paar ein Kind bekommt und sich später dazu entschließt, zu heiraten. Das Kind wird automatisch ehelich und erhält einen gemeinsamen Ehenamen, wenn der Vater und zukünftige Ehemann die Vaterschaft zu dem Kind anerkannt hat. Diese Vaterschaftsanerkennung erfolgt vor dem Standesamt des Wohnortes. Sie ist kostenlos und kann schon während der Schwangerschaft erfolgen. Für die Anerkennung nimmt man seine Geburtsurkunden und Personalausweise mit. Die Vaterschaft wird wirksam, wenn das Kind geboren ist und der Standesbeamte des Geburtsortes die Vaterschaftsanerkennung in den Geburtseintrag des Kindes einträgt. Daher sollte die werdende Mutter in ihre Krankenhaus-Tasche auch die Bescheinigung über die Vaterschaftsanerkennung (die man vom Standesamt bekommt) einpacken. Bei der Geburt des Kindes werden dann alle Unterlagen vom Krankenhaus an das Standesamt weitergeleitet. Nach ein paar Tagen sind die Geburtsurkunden des Kindes fertig und Vater und Mutter stehen drin, natürlich nur, wenn die Mutter unverheiratet ist.Aus der Vaterschaftsanerkennung ergeben sich unterhalts- und erbrechtliche Folgen, Genaueres bitte beim Standesamt erfragen. Wichtig zu wissen ist, dass durch die Anerkennung kein gemeinsames Sorgerecht entsteht. Nach der Vaterschaftsanerkennung können die Eltern bei einem Urkundsbeamten des Jugendamtes das gemeinsame Sorgerecht erklären.
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