Abfindung

Eine Abfindung ist eine freiwillige Zahlung zur einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

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Eine Abfindung ist eine einmalige außerordentliche Zahlung, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und der damit verbundenen Verdienstmöglichkeiten erhält.

Auch Erwerbstätige, die zwar nicht als Arbeitnehmer, aber als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte anzusehen sind, können eine solche Abfindung erhalten. Das ist z.B. bei Fremdgeschäftsführern einer GmbH oft der Fall.

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FAQs

Alle Fragen rund um das Arbeitsrecht. Beantwortet.

Kann ich Widerspruch gegen die Sperrzeit einlegen?

Kann eine hohe Abfindung ohne Sperrfrist erreicht werden? Falls Ihnen eine Sperrzeit verhängt wird, legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Agentur für Arbeit ein. Sie sind unsicher bezüglich Ihrer Abfindung? Prüfen Sie Ihre Ansprüche jetzt in unserem Online-Schnellcheck oder nutzen Sie unser Formular zur kostenfreien Ersteinschätzung.

Welche gesetzlichen Grundlagen gelten für das Arbeiten im Homeoffice?

Im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) werden eine gesetzliche Definition und grundsätzliche arbeitsvertragsrechtliche Bestimmungen (schriftliche Vereinbarung, Bereitstellung digitaler Arbeitsmittel, Kündigung aus wichtigem Grund mit Frist 1 Monat) für das Arbeiten im Homeoffice geregelt. Ansonsten gelten sämtliche arbeitsrechtlichen Gesetze, wie z.B. das Arbeitszeitgesetz, Arbeitsruhegesetz, Angestelltengesetz, Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, Urlaubsgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz, Mutterschutzgesetz, Väter-Karenzgesetz, Gleichbehandlungsgesetz, Arbeitsverfassungsgesetz, zum Teil auch das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes (DHG) sowie der für den jeweiligen Betrieb geltende Kollektivvertrag bzw. geltende Betriebsvereinbarungen auch im Homeoffice.

Drohen Sperrzeiten für das Arbeitslosengeld?

Eine Sperrzeit beträgt in der Regel drei Monate und droht grob gesagt immer dann, wenn der Arbeitnehmer am Verlust seines Arbeitsplatzes die Schuld trägt. Bei Aufhebungsverträgen ist dies in der Regel zu bejahen, weil der Arbeitnehmer sich zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses freiwillig entscheidet. Bei einer Kündigungsschutzklage und anschließendem Abfindungsvergleich droht Ihnen die Verhängung einer Sperrzeit durch das zuständige Arbeitsamt nur dann, wenn im Vergleich von einer verhaltensbedingten Kündigung oder anderen Gründe die Rede ist, die dem Arbeitnehmer konkret die Schuld am Verlust des Arbeitsplatzes zuweisen.

Besteht bei betriebsbedingter Kündigung ein Anspruch auf Abfindung?

In der Regel sieht das Gesetz keinen automatischen Anspruch auf eine Abfindung im Falle einer betriebsbedingten Kündigung vor. Eine Zahlungspflicht seitens des Arbeitgebers kann jedoch in bestimmten Verträgen festgelegt sein.

Bekomme ich eine Abfindung trotz neuer Arbeitsstelle?

Haben Sie Kündigungsschutzklage erhoben, jedoch bereits einen neuen Job in Aussicht spricht rechtlich nichts dagegen, die neue Stelle anzutreten – es kann jedoch ein Verhandlungsnachteil bei der Höhe der Abfindung sein. Vermeiden Sie also, dass Ihr alter Arbeitgeber Kenntnis davon erlangt, um sich vor Gericht nicht schlechter zu stellen.

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