Was ist der Partnerschaftsbonus?

Generell gibt es Elterngeld in drei Varianten: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. Du kannst Diese Varianten auch miteinander kombinieren. Der Partnerschaftsbonus soll Eltern unterstützen, die sich ihre familiären und beruflichen Aufgaben untereinander aufteilen, indem beide Elternteile jeweils 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus in 4 aufeinanderfolgenden Lebensmonaten bekommen. Um diese zusätzlichen Monate zu erhalten, müsst Ihr in 4 aufeinanderfolgende Lebensmonate des Kindes 25-30 Stunden pro Woche arbeiten. Dabei ist es nicht notwendig, dass Ihr in jeder einzelnen Woche genau 25-30 Stunden arbeitet. Wichtig ist, wie viele Wochenstunden Ihr pro Monat durchschnittlich arbeitet. Überstunden werden eingerechnet und Minusstunden abgezogen. Tage, an denen Ihr Geld verdient, aber nicht arbeitet (z.B. Urlaubstage und Feiertage) gelten als Arbeitstage. Ihr könnt dieses Angebot auch dann nutzen, wenn Du und der andere Elternteil Euer Kind getrennt erzieht. Wenn Du alleinerziehend bist, kannst Du den Partnerschaftsbonus auch alleine nutzen. Dann reicht es aus, wenn nur Du in 4 aufeinanderfolgenden Lebensmonaten 25-30 Stunden pro Woche arbeitest. Beachte: Wenn Ihr den Partnerschaftsbonus bekommt, die Voraussetzungen von Dir oder dem anderen Elternteil aber nicht eingehalten werden können, dann werden die bereits ausgezahlten Beträge von beiden Elternteilen zurückgefordert.

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