Was bedeutet Zugewinngemeinschaft?

Dabei handelt es sich um den gesetzlichen Güterstand, in dem Ehegatten leben, wenn Sie keinen Ehevertrag geschlossen haben. Durch die Eheschließung wird die Zuordnung von Vermögen zu dem einen oder anderen Ehegatten nicht verändert. Bis zur Beendigung der Zugewinngemeinschaft durch Scheidung gilt echte Gütertrennung. Nur dann, wenn Ehegatten gemeinschaftlich etwas kaufen, zum Beispiel eine Immobilie für die sie dann auch beide als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, bilden sie gemeinsames Vermögen. Das könnten aber auch zwei Personen machen, die nicht miteinander verheiratet sind. Das so geschaffene gemeinsame Eigentum beruht also nicht auf der Ehe, sondern auf einer rechtsgeschäftlichen Entscheidung der Ehegatten. Aufgrund der Regelungen zum Zugewinnausgleich erfolgt bei einer Scheidung eine Überprüfung, ob und gegebenenfalls welcher Ehegatte während der Ehe mehr Vermögen hinzugewonnen hat. Der Ausgleich erfolgt durch Geldzahlung. Hat ein Ehegatte während der Ehe mehr Vermögen gebildet, als der andere, ist er verpflichtet, die Hälfte der Differenz zwischen dem Wert der beiden Vermögen durch Geldzahlung auszugleichen.

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