Reicht es, das Attest abzugeben, wenn ich wieder gesund bin?
Nein, das reicht oft nicht. Vom Attest erhalten Sie drei Ausfertigungen: Jeweils eine für Sie, für Ihren Arbeitgeber und für Ihre Krankenkasse. Der Durchschlag für den Arbeitgeber muss an dem Arbeitstag, der auf den dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit folgt, beim Chef vorliegen. Manchmal ist es gar nicht so einfach, den dafür richtigen Tag zu bestimmen: Arbeiten Sie etwa montags bis freitags und erkranken an einem Dienstag, dann ist Donnerstag der dritte Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Am Freitag muss das ärztliche Attest dem Arbeitgeber zugehen. Werden Sie am Donnerstag krank, gilt der Samstag als dritter Krankheitstag. Spätestens am darauffolgenden Montag, dem nächsten für Sie üblichen Arbeitstag, müssen Sie zum Arzt und das Attest auch umgehend beim Chef einreichen. Mailen Sie ein Foto oder einen Scan der Bescheinigung, um sicherzugehen, dass der Schein ankommt. Es reicht nicht, die Bescheinigung am Montag zur Post zu geben.
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