Gilt eine Bankvollmacht auch noch nach dem Tod?

Eine vom Verstorbenen erteilte Vollmacht erlischt nicht durch seinen Tod außer dies ist in der Vollmacht ausdrücklich geregelt. Der Bevollmächtigte kann also auch nach dem Tod des Vollmachtgebers über das Vermögen des Verstorbenen verfügen. Der Erbe ist jedoch berechtigt, die Kontovollmacht zu widerrufen. Eine Kontovollmacht für den Erben über den Tod hinaus erspart in vielen Fällen die Beantragung eines Erbscheins, sofern der Nachlass überwiegend aus Kontoguthaben besteht. Häufig wird die Bank darauf bestehen, dass die Vollmacht notariell beurkundet oder in Anwesenheit eines eigenen Mitarbeiters unterzeichnet wurde. Hat zum Beispiel eine alte Dame ihrem Lebensabschnittsgefährten eine Kontovollmacht erteilt, sind ihre Kinder und Erben gut beraten, sofort die Vollmacht außer Kraft zu setzen. Denn der Lebensabschnittsgefährte könnte ohne Probleme die Gelegenheit nutzen und viel Geld in die eigene Tasche stecken. Das Geld würde ihm zwar nicht gehören, aber bis die Erben vor Gericht das Geld eingeklagt haben, könnte es längst verprasst sein - und wo nichts mehr zu holen ist, nützen kein Prozess und auch kein Rechtsanspruch. Wer daher als Erbe von der Existenz einer Kontovollmacht weiß, die er nicht aufrechterhalten möchte, sollte der Bank den Widerruf in nachweisbarer Form mitteilen. Es ist auch möglich und bei undurchschaubaren Verhältnissen sinnvoll, auf Verdacht sämtliche möglicherweise bestehenden Vollmachten zu widerrufen.

Professionelle Rechtsberatung? – Wir sind für Sie da!

Benötigen Sie professionelle Rechtsberatung? Kontaktieren Sie uns jetzt und lassen Sie uns gemeinsam Ihre rechtlichen Herausforderungen meistern!

Kontaktieren Sie uns

Kontakt

Wir sind ein Full-Service-Anbieter für alle wirtschaftlichen Belange unserer Mandanten.

Bellheim (Zentrale)

Gehrlein & Kollegen
Waldstückerring 44
76756 Bellheim

Hassloch

Gehrlein & Kollegen
Schillerstraße 23
67454 Haßloch

Hockenheim

Dr. Beisel Gehrlein & Kollegen
Untere Hauptstraße 20
68766 Hockenheim

Pirmasens

Glimm, Gehrlein & Kollegen
Exerzierplatzstr. 3
66953 Pirmasens
Überregionale Erreichbarkeit

Unsere Standorte

Waldstückerring 44

Standort Bellheim

Unser Hauptsitz in Bellheim bildet das Herzstück unserer Kanzlei und steht seit 1996 für Kontinuität, Erfahrung und Vertrauen. Hier bündeln wir unsere langjährige Expertise in den Bereichen Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht sowie im Steuer- und Wirtschaftsrecht.

Mehr Erfahren
Karlsruher Straße 15

Standort Hockenheim

Mit unserem Standort in Hockenheim, eröffnet im April 2022, erweitern wir unser Beratungsangebot in der Region und bringen unsere bewährte Expertise noch näher zu Ihnen. Auch hier bieten wir Ihnen eine umfassende Betreuung in allen wesentlichen Rechtsgebieten sowie im Steuer- und Wirtschaftsrecht.

Mehr Erfahren
Exerzierplatzstraße 3

Standort Pirmasens

Mit unserem Standort in Pirmasens sind wir auch in der Südwestpfalz ein verlässlicher Ansprechpartner für Ihre rechtlichen und steuerlichen Anliegen, ganz gleich, ob Sie Unterstützung im Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht oder in steuer- und wirtschaftsrechtlichen Fragen benötigen.

Mehr Erfahren
Schillerstraße 23

Standort Haßloch

Seit Oktober 2012 sind wir auch in Haßloch für Sie vor Ort und bieten Ihnen eine moderne, flexible und mandantenorientierte Beratung. Unser Ziel ist es, Ihnen rechtliche und steuerliche Unterstützung auf höchstem Niveau zu bieten – verständlich, effizient und individuell auf Ihre Situation abgestimmt.

Mehr Erfahren
Römerplatz 6

Standort Bad Dürkheim

Seit April 2026 sind wir auch in Bad Dürkheim für Sie vertreten. Unser neuer Standort befindet sich zentral in der Fußgängerzone und ist damit gut erreichbar für alle, die eine kompetente rechtliche und steuerliche Beratung in angenehmer Atmosphäre suchen.

Mehr Erfahren