Darf ich trotz Krankschreibung arbeiten, wenn ich mich gut fühle?
Ja, denn eine Krankschreibung ist kein Arbeitsverbot. Der Arzt nennt auf der Bescheinigung lediglich die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Wenn Sie sich früher wieder fit fühlen, dürfen Sie arbeiten gehen. Dann sollten Sie Ihrem Chef aber lieber die ärztliche Diagnose mitteilen, damit er Risiken abschätzen kann. Er hat Ihnen und auch Ihren Kollegen gegenüber eine Sorgfaltspflicht: Wer krank zur Arbeit geht, riskiert, Kollegen anzustecken und sich selbst nicht genügend auszukurieren. Ist für Ihren Arbeitgeber klar erkennbar, dass Sie nicht in der Lage sind, Ihre Leistung zu erbringen, sollte er Sie nach Hause schicken. Sonst haftet er bei einem Schaden unter Umständen mit. Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ist dagegen grundsätzlich nicht gefährdet, wenn Sie krankgeschrieben arbeiten. Eine „Gesundschreibung“ gibt es nicht. Es schadet jedoch nicht, wenn Sie einen Arzt beurteilen lassen, ob Sie wirklich wieder arbeitsfähig sind. Wenn Sie gegen den Rat des Arztes wieder arbeiten gehen und dann einen Rückfall erleiden und länger als nötig ausfallen, kann das sogar ein Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten darstellen.
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