Bekomme ich Gehalt, wenn ich mein krankes Kind betreue?
Für ausfallenden Lohn springt die Krankenkasse mit Kinderkrankengeld ein. Seit dem 5. Januar 2021 kann jedes Elternteil diese Leistung bis zu 20 Tage im Jahr je Kind in Anspruch nehmen, Alleinerziehenden stehen 40 Tage je Kind zu, durch Corona gibt es aktuell sogar noch mehr Kinderkrankentage. Der in Paragraf 45 des Sozialgesetzbuchs V festgelegte Anspruch setzt bestimmte Umstände voraus: Eltern und Kind sind gesetzlich krankenversichert sind, das Kind hat das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet, und keine andere Person des Haushalts kann auf das Kind aufpassen. Privatversicherte sind ausgenommen. Es gibt zwei Gründe für den Antrag auf Kinderkrankengeld. Fall 1: Das Kind muss daheim betreut werden, weil Kita oder Schule wegen Corona schließen oder die Kita das Betreuungsangebot einschränkt. Das gilt auch, wenn die Eltern im Homeoffice arbeiten oder arbeiten könnten. Die Eltern benötigen eine entsprechende Bescheinigung von Schul- oder Kitaleitung, die sie bei der Krankenkasse einreichen. Fall 2: Das Kind muss daheim gepflegt werden, weil es krank ist. Die Eltern benötigen eine Bestätigung vom Arzt, dass die Betreuung des Kindes notwendig ist. Das Attest sollte am ersten Krankheitstag ausgestellt sein. Am gleichen Tag wird der Arbeitgeber über das Fehlen informiert. Das Attest bekommt die Krankenkasse, eine Kopie der Arbeitgeber. Diese muss ihm spätestens bis zu dem Arbeitstag, der auf den dritten Krankheitstag folgt, vorliegen. Er schickt der Krankenkasse dann eine Verdienstbescheinigung. Diese überweist das Kinderkrankengeld.
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